Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Mainz für Jan Michael Wannemacher, Eduard-Frank-Str. 16, 55122 Mainz
Aushang seit 30.11.2023
Finanzamt Mainz für Imane Zghinou, Bahnstraße 86A, 64390 Erzhausen
Aushang seit 22.11.2023
Finanzamt Mainz für Maricica Tiganescu, 717050 CALARASI, RUMÄNIEN
Aushang seit 20.11.2023
Finanzamt Mainz für Roman Váradi und Marie Varadiova, Dlouha 340 0, 35491 LAZNE KYNZVART, TSCHECHIEN
Aushang seit 17.11.2023