Wir über uns - © www.pixabay.com

Wir über uns - © www.pixabay.com

Wir über uns - © www.pixabay.com

Chronik

Das Finanzamt Mainz-Mitte stellt sich vor

Vom kurfürstlichen Rentenamt über die großherzoglich hessischen Steuerkommissariate zu den Finanzämtern Mainz-Mitte und Mainz-Süd

Eine kleine Historie

Noch heute können wir das Wohnhaus eines "Rentmeisters" des Kurstaates bewundern: das Haus "Zum Römischen Kaiser", von Großkaufmann Edmund Rokosch erbaut. Er war gleichzeitig der oberste Finanzbeamte des damaligen Kurfürsten Johann Phil. von Schönborn (1647-1673). Wohl einer der seltenen Fälle, dass ein Finanzbeamter auch gleichzeitig Kaufmann war und es, sehr zum Leidwesen des Mainzer Domkapitels, auch geblieben ist.

In diesem schönen Bau am Liebfrauenplatz, in unmittelbarer Nachbarschaft des Domes, ist heute das Gutenberg-Museum untergebracht. In diesem Zusammenhang sei auch noch ein kurzer Blick auf das der Stadt Mainz im Jahr 1307 von Ludwig dem Bayer verliehene "Stapelrecht" erlaubt. Das Stapelrecht bestimmte, dass ausnahmslos alle Waren, die an Mainz vorbei- oder durch Mainz hindurchgeführt wurden zunächst den Mainzer Bürgern zum Kauf angeboten werden mussten. Die eigenen Waren der Mainzer Kaufleute unterlagen nicht dem Stapelrecht.

Die Entwicklungsgeschichte der heutigen Finanzämter in Mainz (Mainz-Mitte und Mainz-Süd) soll nunmehr in groben Zügen ab dem Jahr 1816 dargestellt werden.

In jenem Jahr wurde das bis dato französische Rheinhessen (nach dem Kongress zu Rastatt 1797 dem französischen Dèpartment du Mont-Tonnere (=Donnersberg) mit der Hauptstadt Mainz zuzurechnen) im Zuge der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt zugeordnet. Die Stadt Mainz wurde in diesem Zusammenhang zur Provinzhauptstadt der Provinz "Rheinhessen" deklariert. Der Großherzog residierte zu jener Zeit im Deutschhaus, dem heutigen Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags. Die Einverleibung in das Großherzogtum Hessen wurde durch das "Großherzogliche Besitz-Ergreifungs-Patent" geregelt. Dort wurde zum Ausdruck gebracht, dass nur "besondere Rücksichten des allgemeinen Besten zu Änderungen bestehender und durch Erfahrung erprobter Einrichtungen bewegen; die Reste des Feudalsystems, die Zehnten und Frohnden sind und bleiben in diesen Landen unterdrückt". Hinsichtlich der bestehenden Steuerarten fand also zunächst keine Änderung statt.

Die folgenden direkten Steuerarten bestanden zu jener Zeit auf der linken Rheinseite: Grundsteuer, Personal- und Mobilarsteuer, Thür- und Fenstersteuer und Patentsteuer. Steuern wurden vom sogenannten Steuerperäquator (auch Steuerkontrolleur bzw. "Steuervertheiler" genannt) erhoben. Diese unterstanden der großherzoglichen Steuerinspektion in Mainz.

Im Jahr 1824 wurde die Steuerinspektion Mainz aufgehoben und Rheinhessen in neun Steuerbezirke aufgeteilt.Bis zur späteren Errichtung der Reichsfinanzverwaltung durch Erzberger im Jahr 1919 waren die Finanzämter Mainz, in den Jahren 1853-1908 auch Steuerkommissariate genannt, der sogenannten großherzoglichen Finanz-Domänen- und Steuerverwaltung Hessen angeschlossen. Diese Steuerkommissariate unterstanden unmittelbar der großherzoglichen Oberfinanzkammer in Darmstadt.

Um die Jahrhundertwende existierten in Mainz drei dieser Steuerkommissariate unter der Bezeichnung Mainz I - III. Untergebracht waren diese im ehemaligen Direktionsgebäude der hessischen Ludwigsbahn (Rheinstraße 1 3/10), die bereits im Jahr 1853 den Eisenbahnverkehr mit der Strecke Mainz-Worms aufnahm. Hervorzuheben ist die besondere steuerliche Bedeutung des 1907 geschaffenen Steuerkommissariats Mainz III.Von diesem wurden wirtschaftlich außerordentlich starke rechtsrheinische Regionen wie z.B. Rüsselsheim (u.a. Firma Adam Opel), Raunheim, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim etc. verwaltet.

Neben den Steuerkommissariaten bestanden bis zur Schaffung der Reichsfinanzverwaltung jeweils unabhängige, selbständige Kassenverwaltungen, sogenannte Bezirkskassen bzw. Distriktseinnehmereien, welche sich in den Brückentürmen am Rhein befanden. Diese Bezirkskassen wiederum hatten in diversen Gemeinden Außenstellen, sogenannte Untererhebstellen. Vor Bestehen der Reichsfinanzverwaltung waren diese Kassen kein Teil der Finanzämter, sondern selbständig in sich gegliedert. Alle Einnahmen flossen letztendlich in der hessischen Hauptstaatskasse in Darmstadt zusammen.

Infolge der Neuregelung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Finanzämter in Mainz wurden 1931 die Finanzämter Mainz I bis III durch Weisung des Reichsfinanzministeriums in Berlin aufgelöst. An ihre Stelle traten nunmehr die Finanzämter Mainz-Innenstadt, Mainz-Außenstadt und Mainz-Land.

Ebenso wurde in diesem Jahr in der Schillerstraße 13 (heutige Dienststelle des Finanzamts Mainz-Mitte) der Neubau eines Finanzamtsgebäudes fertiggestellt. Dort hielten zunächst die Finanzämter Mainz-Innenstadt, welches ab dem Jahr 1934 die Zentralzuständigkeit für die Körperschaftsteuer aller Mainzer Finanzämter inne hatte, und Mainz-Land, mit den regionalen Schwerpunkten Rüsselsheim und Raunheim, Einzug.

Das Finanzamt Mainz-Außenstadt bezog seine Diensträume im ehemaligen Hotel "Rheinischer Hof" in der Rheinstraße 63/65 . Dieses Finanzamt wurde jedoch bereits im Jahr 1942 wieder aufgelöst und den Finanzämtern Mainz-Stadt (frühere Bezeichnung: Mainz-Innenstadt) sowie Mainz-Land zugeordnet. Gleichzeitig bezog das Finanzamt Mainz-Land die Dienststelle des ehemaligen Finanzamts Mainz-Außenstadt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der anschließenden Besetzung durch die alliierten Mächte verlor die Stadt Mainz alle rechtsrheinischen Gebietsteile. Diese gehörten jetzt zur amerikanischen Besatzungszone und wurden später dem neugeschaffenen Bundesland Hessen zugeordnet.

Die Zuständigkeit der Finanzämter Mainz-Stadt und Mainz-Land bestand fortan lediglich noch für die linksrheinischen Bereiche (französische Besatzungszone). Der Rhein wurde nunmehr nicht nur Landes- sondern auch Stadtgrenze. Diese Reduzierung der örtlichen Zuständigkeit bei den Mainzer Finanzämtern führte im Jahr 1953 zur Vereinigung der beiden Ämter zu einem "einheitlichen" Finanzamt Mainz. Im Rahmen der sogenannten "Funktionalreform" der rheinland-pfälzischen Landesregierung wurde im Jahr 1970 weiterhin die Auflösung des Finanzamts Oppenheim veranlasst und dessen Zuständigkeitsbereich dem Finanzamt Mainz übertragen.

Es zeigte sich schon bald, dass die Räumlichkeiten in der Schillerstraße 13 für die ständig wachsende Zahl der Beschäftigten nicht ausreichte. Infolge dieses Platzmangels mußte als erste Abteilung im Jahr 1968 die Betriebsprüfung in eine Außenstelle umziehen. Es folgten im Jahr 1974 die Bewertungs-, die Vollstreckungs-, die Wohnungsbauprämien-, die Steuerfahndungs- und die Bußgeld- und Strafsachenstelle.Bereits in den sechziger Jahren hatte man über räumliche Veränderungen des gesamten Finanzamtes nachgedacht. Damals waren es in erster Linie die Ausdehnungsbemühungen des "direkten Nachbarn", des Fernmeldeamtes, die über andere Räumlichkeiten nachdenken ließen.

Es wurde im Jahr 1973 in Erwägung gezogen, sich dem neu entstehenden Behördenzentrum an der Alice-Kaserne anzuschließen (heutiges Polizeipräsidium Valenciaplatz). Diese Möglichkeit wurde letztendlich nicht realisiert.

In der Folgezeit existierten Planungen einer Ansiedlung in der Rheinallee (Gebäude der Stadtwerke), in Bretzenheim und in der Fritz-Kohl-Straße. Des weiteren gab es Überlegungen, die "Bonifaziustürme" am Bahnhof bzw. das DAL-Verwaltungsgebäude anzumieten oder zu kaufen sowie zwei selbständige Einheiten, allerdings unter einem gemeinsamen Dach (Finanzamt Mainz und benachbartes Proviantamt), zu schaffen oder gar eine Nutzung der Gebäude der Bezirksregierung bzw. des Landratsamtes zu ermöglichen. Eine Verwirklichung sollte jedoch keines dieser Vorhaben erfahren. Schließlich entschloss man sich im Jahr 1980, den Altbau in der Schillerstraße für ein Finanzamt Mainz I (heute: Finanzamt Mainz-Mitte) zu belassen und ein Finanzamt Mainz II (heute Finanzamt Mainz-Süd) in der Emy-Roeder-Straße (Stadtteil Mainz-Hechtsheim) neu zu errichten.

Im Jahr 1987 wurde mit dem Neubau des Finanzamts Mainz-Süd begonnen. Kurze Zeit später, im Jahr 1990, war das Gebäude bezugsfertig.Als erste Abteilung zog am 2.5.1990 die Finanzkasse in die neuen Räumlichkeiten ein.

Das heutige Finanzamt Mainz-Süd (derzeit 367 Bedienstete) umfasst Sachgebiete der Steuerfahndung, Groß-, Konzern- und Betriebsprüfung mit ca. 110 Außendienstbeamten, sowie Arbeitnehmer-, Veranlagungs-, Bewertungsbezirke, eine Kraftfahrzeugsteuerstelle und eine Bußgeld- und Strafsachenstelle.

Der Zuständigkeitsbereich dieses Finanzamts erstreckt sich grundsätzlich auf die Stadtteile Mainz-Ebersheim und Mainz-Hechtsheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Guntersblum, Nieder-Olm und Nierstein-Oppenheim.

Folgende zentralisierte Aufgaben werden darüber hinaus hier wahrgenommen:

  • Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenangelegenheiten für die Bereiche der Finanzämter Alzey, Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein, Mainz-Mitte, Mainz-Süd, Simmern und Worms. 
  • Kraftfahrzeugsteuer für die Bereiche Finanzämter Mainz-Mitte, Bingen und Mainz-Süd.
  • Betriebsprüfung für die Bereiche der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd.
  • Groß-Betriebsprüfung für Bereiche der Finanzämter Alzey, Bad Kreuznach, Bingen, Mainz-Mitte, Mainz-Süd, Worms

Das in der Mainzer Innenstadt gelegene Finanzamt Mainz-Mitte (283 Bedienstete) bearbeitet zentral die Körperschaftsteuer der Finanzamtsbereiche Mainz-Mitte und Mainz-Süd. Weiterhin wird hier die Hypothekengewinnabgabe für alle Finanzämter in Rheinland-Pfalz zentralisiert bearbeitet.Im übrigen werden die Gemeinde Budenheim und die Stadt Mainz mit Ausnahme der Stadtteile Mainz-Ebersheim und Mainz-Hechtsheim steuerlich verwaltet.

Mit einem Steueraufkommen von 1.480.156 tausend Euro (Stand 2011) ist dieses Finanzamt den besonders bedeutenden Finanzämtern in Rheinland-Pfalz zuzuordnen.

Die derzeit bestehenden 12 Sachgebiete umfassen neben Veranlagungs-, Bewertungs-, Vollstreckungs-, Arbeitnehmer-, und Körperschaftsteuerstellen auch eine Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungs-, sowie eine Lonsteuerarbeitgeberstelle. Weiterhin erfahren die Bearbeiter des Innendienstes Unterstützung durch Ihre Kollegen der Lohnsteueraußen- und Umsatzsteuersonderprüfung.

Charakteristika dieses Amtes sind neben einer hohen Personalfluktuation der hohe Bestand an "jungen" Bediensteten.

Nach oben